Rechtliche Beratung

Im Gesundheitswesen gibt es spezielle rechtliche Fragestellungen, die ein hohes fachliches Know-how erfordern. Die WWS in Mönchengladbach und Aachen verfügt über ein erfahrenes Team aus Fachanwälten für Medizinrecht sowie für die angrenzenden Rechtsgebiete. Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten Hand in Hand. Wir begleiten Mandanten rechtlich in Einzel- oder Dauerberatung und haben dabei auch immer die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte im Blick. So erzielen wir ganzheitliche und nachhaltige Lösungen – von der Gestaltung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) über den Mietvertrag für die (Zahn-) Arztpraxis bis hin zur Regelung der Praxisnachfolge oder Unternehmensübergabe. Was wir in den einzelnen Rechtsgebieten für Sie leisten können:

 

Medizin- und Arztrecht

Der Gesetzgeber setzt Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen anderer Heilberufe enge rechtliche Grenzen. Die Rechtsanwälte der WWS haben alle wesentlichen Regelungen im Blick. Wir sorgen dafür, dass juristische Fallstricke frühzeitig erkannt und vermieden werden. Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Bereichen:

Vertragsarztrecht: Ein Schwerpunkt unserer juristischen Beratung ist das Vertragsarztrecht und das Vertragszahnarztrecht. Wir vertreten Mandanten gegenüber den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Zulassungsausschüssen und vor den Sozialgerichten aller Instanzen. Die WWS unterstützt Sie etwa in Fragen der Zulassung, Sonderbedarfszulassung, der Erlangung einer Ermächtigung, der Begründung von Job-Sharing-Verhältnissen, der Beschäftigung angestellter Leistungserbringer sowie bei sämtlichen Abrechnungsangelegenheiten im privatärztlichen und vertrags(zahn-) ärztlichen Bereich. Unsere Experten beraten Sie zudem bei Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie sachlich-rechnerischen Richtigstellungen.

Kooperationen: Ein Schwerpunkt ist die Beratung von (zahn-) ärztlichen Kooperationen jeglicher Art. Die WWS begleitet Ärzte und Zahnärzte bei der Gründung sowie dem Betrieb von Einzelpraxen, Berufsausübungs- und Teilberufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, sonstigen medizinischen Kooperationsgemeinschaften sowie bei der Gründung von OP-Zentren. Weiterhin liegt ein Schwerpunkt der Beratung in der Abgabe und Übernahme von (zahn-) ärztlichen Praxen. Für diese Bereiche bieten wir Mandanten ein „Rundum-Paket“ an. Es umfasst die Verhandlung und Gestaltung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen sowie die Betreuung in den formellen Verfahren (Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren, Verlegung von Praxissitzen, Gründung von Zweigpraxen, Anstellung von Ärzten im Job-Sharing). Nicht zuletzt übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, den Zulassungsausschüssen sowie den Ärzte- und Zahnärztekammern.

Abrechnungen: Bei Abrechnungen liegen die Tücken im Detail. Im Bereich des privatärztlichen Gebührenrechts unterstützen wir Sie bei der wirksamen Gestaltung von Honorarvereinbarungen auf der Grundlage der Gebührenordnung sowie bei der Durchsetzung von Gebührenansprüchen gegenüber Patienten, Krankenversicherungen und sonstigen Dritten. Auch beraten wir Sie in Fragen der Abrechnung von Leistungen, die im ambulant-stationären Bereich erbracht worden sind. Im kassenärztlichen Bereich stellen wir Ärzten im Rahmen einer Abrechnungsberatung dar, wie sie ihr Honorarvolumen erhöhen können. Dies gilt für das Regelleistungsvolumen (RLV), das qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV), für extrabudgetäre sowie freie Leistungen unter Berücksichtigung der gängigen Regelungen (Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) und Honorarverteilungsmaßstab (HVM)).

Verträge: Wir verhandeln und gestalten für unsere Mandanten sämtliche vertraglichen Konstellationen im Bereich des Rechts der medizinischen Kooperationen im ambulanten sowie stationären Bereich. Im ambulanten Bereich gestalten wir schwerpunktmäßig Praxisübernahmeverträge, Anteilsübertragungsverträge, Gesellschaftsverträge zur Aufnahme eines neuen Fachkollegen oder zur Gründung örtlicher sowie überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften. Zusätzlich kümmern wir uns um die vertragliche Gestaltung von Kauf- und Mietverträgen für Ihre neue Praxisimmobilie.

Ob für den Chefarzt, den Belegarzt oder den Konsiliararzt: Unsere Experten beraten Sie gerne auf dem Weg in die Selbständigkeit und bei Bedarf auch in Konfliktfällen.

Notfälle: Wir betreuen Sie im Bereich des ärztlichen Berufs- und Standesrechts, bei Disziplinarverfahren, Zulassungs- und Approbationsentziehungen sowie berufsrechtlichen Fragen des Heilmittelwerberechts.

 

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Jedes Arbeitsverhältnis unterliegt strengen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben. Die WWS berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Anwälte entwerfen und prüfen Arbeitsverträge für ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter. Auch beraten wir Sie bei arbeitsrechtlichen Sanktionen und unterstützen Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem beraten wir Sie in allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich rentenrechtlichen Fragen. Zudem betreuen wir Sie rund um Betriebsprüfungen und bei Fragen der Scheinselbstständigkeit.

 

Erb- und Stiftungsrecht

Viele fragen sich nicht erst im fortgeschrittenen Alter, was mit ihrem Lebenswerk künftig geschehen soll. Das WWS-Team berät Sie vertrauensvoll in allen erbrechtlichen Fragen wie etwa der Testamentserstellung oder der Gestaltung der Praxis- oder Unternehmensnachfolge. Wenn Sie Ihr Vermögen einem bestimmten Zweck widmen wollen, prüfen wir mit Ihnen gerne die Option einer Stiftungsgründung und leiten bei Bedarf für Sie alle erforderlichen Schritte ein.

 

Downloads

„Kompetenz und Service
für Ärzte, Zahnärzte,
Apotheker …“

Um detaillierte Informationen zu erhalten, können Sie sich hier unsere Broschüre zum Thema Gesundheitswesen anschauen.

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