07.2013

Einblick in die eigene Steuerakte erhalten

Nicht jede Entscheidung der Finanzbehörden ist nachvollziehbar. Gerade bei hohen Steuerfestsetzungen bleiben schnell Fragen offen.Viele Steuerzahler möchten deshalb Einblick in die eigene Steuerakte erhalten, um die Richtigkeit der Entscheidung zu prüfen.

Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht, auch nicht im Falle eines Einspruchs. „Nur bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren haben Steuerzahler ein ausdrückliches Recht auf Akteinsicht", betont Steuerberater Torsten Lambertz.

Im Interesse einer bürgerfreundlichen Verwaltung und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollen die Finanzbehörden jedoch nicht kleinlich verfahren, so der Tenor von Verwaltungsanweisungen. „Es wäre unsinnig, Steuerzahler durch eine verweigerte Akteneinsicht zur Klageerhebung zu drängen", erklärt Lambertz.

Grundsätzlich ist eine Akteneinsicht immer dann sinnvoll, wenn Steuerpflichtige dadurch Kenntnisse erlangen, um ihre steuerrechtlichen Interessen besser geltend zu machen oder zu verteidigen. Ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht kann bei Erbfällen, Insolvenzen oder Beraterwechseln vorliegen. In diesen Fällen werden oft Daten ohne Wissen und Beteiligung des Steuerzahlers herangezogen.

Per Akteneinsicht gewinnen Steuerzahler einen umfassenden Überblick und können so vollständige und zutreffende Steuererklärungen abgeben. In einem Einspruchsverfahren kann der Einblick in Gutachten oder Schätzungsunterlagen wichtige Hinweise für die weitere Verfahrensführung bieten.

Letztlich hängt es jedoch immer von den individuellen Umständen ab, ob eine Akteneinsicht gerechtfertigt und sinnvoll ist. Wichtig sind gute Argumente, um auch kritische Finanzbeamte zu überzeugen.

Quelle: Ärztliche Praxis: Neurologie/Psychiatrie

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Torsten Lambertz
Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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