08.2016

Statt Praxiskredit: Günstige Finanzspritze von Freunden

Oft ist es aufwändig, einen Praxiskredit bei der Bank zu bekommen. Eine andere Möglichkeit ist, sich von Freunden oder Familienmitgliedern Geld zu leihen. Dabei sollte man aber einige Regeln beachten.

Viele Praxisinhaber empfinden den Zugang zum klassischen Bankkredit als zeitraubend und teuer. Auf der Suche nach Finanzierungsalternativen ziehen viele die Finanzkraft von Verwandten und Freunden in Betracht. „Solche Darlehen aus dem Familien- und Freundeskreis sollten aber genauso gründlich ausgestaltet werden wie Verträge unter Fremden“, rät Stefan Rattay von der niederrheinischen Steuerberatungsgesellschaft WWS. Sonst drohen Probleme mit den Finanzbehörden.

Günstigere Konditionen
Von privaten Praxiskrediten können Kreditnehmer und -geber profitieren. Ärzte ersparen sich eine zeitraubende Bonitätsprüfung und steigern ihre Liquidität zu günstigen Konditionen. Und private Kreditgeber erzielen für ihr Kapital höhere Zinserträge als auf dem Festgeldkonto. Obendrein versteuern sie ihre Erträge unter Umständen nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.

Bedingung für den Steuervorteil ist aber, dass Kreditnehmer und Kreditgeber keine „nahestehenden Personen“ im juristischen Sinne sind. Maßgeblich dafür ist, ob einer der Vertragspartner einen „beherrschenden Einfluss“ auf den anderen ausüben kann.

Beispiel: Greift ein Praxisgründer auf die Finanzkraft seiner Eltern zurück, ist er mangels Alternativen von ihnen finanziell abhängig und unterliegt ihrem beherrschenden Einfluss.

Die aktuelle Rechtsprechung weitet die Steuervorteile für private Kredite aus. Laut einem neuem Urteil des Bundesfinanzhofs gelten selbst Ehepartner nicht automatisch als nahestehende Personen (Az. VIII R 8/14). „Daher lohnt es sich zu prüfen, ob der Ehepartner als Kreditgeber der Praxis in Frage kommt“, betont WWS-Steuerberater Rattay.

Vorsicht bei der Dienstwagen-Anschaffung
Bei allen Vorteilen sollten die steuerlichen Fallstricke nicht außer Acht gelassen werden. Arztpraxen können die Kreditkosten nur als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie mit dem Kapital Einkünfte erzielen. Erhöhte Vorsicht ist bei Investitionen in gemischt genutzte Wirtschaftsgüter wie einem Dienstwagen geboten. Wird ein Pkw zu weniger als zehn Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatvermögen. Dann können Ärzte keine Kreditkosten steuerlich geltend machen. Wer ein Fahrtenbuch führt, kann Vorbehalte der Finanzbehörden leichter entkräften.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines privaten Kredites ist, dass die Vertragspartner marktübliche Konditionen vereinbaren. Daher ist ein schriftlicher Darlehensvertrag dringend angeraten. Marktüblich sind Verträge dann, wenn sie alle wichtigen Aspekte wie Zinssatz, Tilgung, Besicherung und Kündigungsrecht klar regeln. Die Vertragspartner sollten die Vereinbarungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern genau einhalten. So sind private Praxiskredite eine Win-win-Situation für alle.

Vorsicht Finanzamt
Kreditnehmer sollten der Zahlungsverpflichtung pünktlich nachkommen, Kreditgeber ausbleibende Zahlungen konsequent einfordern. Sonst wird der Fiskus schnell misstrauisch.

Quelle: Arzt & Wirtschaft

 

Korrespondenz mit:

Portrait & Vita
Stefan Rattay
Geschäftsführer, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0241 886 96-0
Fax: 0241 88696-11
E-Mail: srattay@wws-ac.de

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