12.2015

Neue Regeln für Flüchtlingsspenden

ln der Vorweihnachtszeit spenden die Deutschen traditionellerweise gern. Ab sofort gelten sogar einfachere Regeln für die Flüchtlingshilfe.

Allein im letzten Jahr spendeten die Deutschen so viel wie noch nie. Mit 4,96 Milliarden Euro wurde ein neuer Re­kord aufgestellt. Aber auch dieses Jahr wollen viele Pri­vatpersonen und Unternehmen mit einer Spende Gutes tun. Vor allem Flüchtlingen wollen viele helfen. Jetzt unterstützt der Fiskus diese Spendenwilligen mit vereinfachten Regelungen, da Hilfsorganisationen dringend Geld- und Sachspenden für Asyl­suchende benötigen. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015 :015).

„Die Finanzbehörden haben die steuerlichen Vorgaben deut­lich gesenkt", erklärt Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin bei der Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Zum einen wurde die Nachwetspflicht von Geldspenden gelockert. Der Fis­kus akzeptiert grundsätzlich den vereinfachten Zuwendungs­nachweis, vorausgesetzt die Zahlungen erfolgen auf Sonderkon­ten für die Flüchtlingshilfe. Ungeachtet der Spendenhöhe entfällt das Einholen und Einreichen von Spendenquittungen. „Bareinzahlungsbelege, Kontoauszüge oder PC-Ausdrucke beim Online­banking reichen als Spendennachweis", sagt Dr.Thomas.

Auch Sachspenden können eine wertvolle Hilfe für Flüchtlinge sein. Die lassen sich steuerlich ebenso geltend machen, wenn der Empfang mit einer Sachspendenbescheinigung bestätigt wird und der Spender für das Finanzamt den Marktwert belegt.

Quelle: Arzt & Wirtschaft

Korrespondenz mit:

Dr. Stephanie Thomas

Dr. Stephanie Thomas

Managing director,
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specialist solicitor for tax law

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