12.2015
Neue Regeln für Flüchtlingsspenden
ln der Vorweihnachtszeit spenden die Deutschen traditionellerweise gern. Ab sofort gelten sogar einfachere Regeln für die Flüchtlingshilfe.
Allein im letzten Jahr spendeten die Deutschen so viel wie noch nie. Mit 4,96 Milliarden Euro wurde ein neuer Rekord aufgestellt. Aber auch dieses Jahr wollen viele Privatpersonen und Unternehmen mit einer Spende Gutes tun. Vor allem Flüchtlingen wollen viele helfen. Jetzt unterstützt der Fiskus diese Spendenwilligen mit vereinfachten Regelungen, da Hilfsorganisationen dringend Geld- und Sachspenden für Asylsuchende benötigen. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015 :015).
„Die Finanzbehörden haben die steuerlichen Vorgaben deutlich gesenkt", erklärt Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin bei der Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Zum einen wurde die Nachwetspflicht von Geldspenden gelockert. Der Fiskus akzeptiert grundsätzlich den vereinfachten Zuwendungsnachweis, vorausgesetzt die Zahlungen erfolgen auf Sonderkonten für die Flüchtlingshilfe. Ungeachtet der Spendenhöhe entfällt das Einholen und Einreichen von Spendenquittungen. „Bareinzahlungsbelege, Kontoauszüge oder PC-Ausdrucke beim Onlinebanking reichen als Spendennachweis", sagt Dr.Thomas.
Auch Sachspenden können eine wertvolle Hilfe für Flüchtlinge sein. Die lassen sich steuerlich ebenso geltend machen, wenn der Empfang mit einer Sachspendenbescheinigung bestätigt wird und der Spender für das Finanzamt den Marktwert belegt.
Quelle: Arzt & Wirtschaft
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Dr. Stephanie Thomas
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