08.2016
Statt Praxiskredit: Günstige Finanzspritze von Freunden
Oft ist es aufwändig, einen Praxiskredit bei der Bank zu bekommen. Eine andere Möglichkeit ist, sich von Freunden oder Familienmitgliedern Geld zu leihen. Dabei sollte man aber einige Regeln beachten.
Viele Praxisinhaber empfinden den Zugang zum klassischen Bankkredit als zeitraubend und teuer. Auf der Suche nach Finanzierungsalternativen ziehen viele die Finanzkraft von Verwandten und Freunden in Betracht. „Solche Darlehen aus dem Familien- und Freundeskreis sollten aber genauso gründlich ausgestaltet werden wie Verträge unter Fremden“, rät Stefan Rattay von der niederrheinischen Steuerberatungsgesellschaft WWS. Sonst drohen Probleme mit den Finanzbehörden.
Günstigere Konditionen
Von privaten Praxiskrediten können Kreditnehmer und -geber profitieren.
Ärzte ersparen sich eine zeitraubende Bonitätsprüfung und steigern ihre
Liquidität zu günstigen Konditionen. Und private Kreditgeber erzielen
für ihr Kapital höhere Zinserträge als auf dem Festgeldkonto. Obendrein
versteuern sie ihre Erträge unter Umständen nur mit dem
Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.
Bedingung für den Steuervorteil ist aber, dass Kreditnehmer und Kreditgeber keine „nahestehenden Personen“ im juristischen Sinne sind. Maßgeblich dafür ist, ob einer der Vertragspartner einen „beherrschenden Einfluss“ auf den anderen ausüben kann.
Beispiel: Greift ein Praxisgründer auf die Finanzkraft seiner Eltern zurück, ist er mangels Alternativen von ihnen finanziell abhängig und unterliegt ihrem beherrschenden Einfluss.
Die aktuelle Rechtsprechung weitet die Steuervorteile für private Kredite aus. Laut einem neuem Urteil des Bundesfinanzhofs gelten selbst Ehepartner nicht automatisch als nahestehende Personen (Az. VIII R 8/14). „Daher lohnt es sich zu prüfen, ob der Ehepartner als Kreditgeber der Praxis in Frage kommt“, betont WWS-Steuerberater Rattay.
Vorsicht bei der Dienstwagen-Anschaffung
Bei allen Vorteilen sollten die steuerlichen Fallstricke nicht außer
Acht gelassen werden. Arztpraxen können die Kreditkosten nur als
Betriebsausgaben absetzen, wenn sie mit dem Kapital Einkünfte erzielen.
Erhöhte Vorsicht ist bei Investitionen in gemischt genutzte
Wirtschaftsgüter wie einem Dienstwagen geboten. Wird ein Pkw zu weniger
als zehn Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatvermögen. Dann
können Ärzte keine Kreditkosten steuerlich geltend machen. Wer ein
Fahrtenbuch führt, kann Vorbehalte der Finanzbehörden leichter
entkräften.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines privaten Kredites ist, dass die Vertragspartner marktübliche Konditionen vereinbaren. Daher ist ein schriftlicher Darlehensvertrag dringend angeraten. Marktüblich sind Verträge dann, wenn sie alle wichtigen Aspekte wie Zinssatz, Tilgung, Besicherung und Kündigungsrecht klar regeln. Die Vertragspartner sollten die Vereinbarungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern genau einhalten. So sind private Praxiskredite eine Win-win-Situation für alle.
Vorsicht Finanzamt
Kreditnehmer sollten der Zahlungsverpflichtung pünktlich nachkommen,
Kreditgeber ausbleibende Zahlungen konsequent einfordern. Sonst wird der
Fiskus schnell misstrauisch.