09.2012

Steuerfalle Immobilien

Vermietungsabsicht überzeugend nachweisen

MÖNCHENGLADBACH Fallen bei der Immobilienvermietung Verluste an, reagiert das Finanzamt schnell skeptisch. Vermieter sollten mit guten Argumenten vorbauen, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Nicht jede Immobilie ist auf Anhieb zu vermieten. Auch bei Leerstand lassen sich alle Aufwendungen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung: Steuerpflichtige können darlegen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemühen und auf Dauer positive Einkünfte erzielen wollen. Allerdings fordern die Finanzbehörden hierfür immer konkretere Nachweise, so die Wirtschaftskanzlei WWS.

„Das stereotype Schalten von Anzeigen reicht der Finanzverwaltung und Rechtsprechung mittlerweile nicht mehr aus“, warnt WWS-Rechtsanwalt Thomas Heidberg. „Auch eine allgemein hohe Leerstandsquote in der näheren Umgebung genügt nicht mehr als Argument. Je länger ein Leerstand andauert, desto eindeutiger und konkreter muss die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden.“ Erhärtet sich ein Verdacht der Finanzbehörden, drohen hohe Steuernachzahlungen plus gesetzliche Nachzahlungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr.

Vermieter sollten nachweisen können, dass sie alle Möglichkeiten zur Vermietung ausschöpfen. Bei Leerstand müssen sie ihre Immobilie aktiv am Wohnungsmarkt anbieten. „Wer einen Maklerauftrag, verschiedene Zeitungsanzeigen oder Besichtigungstermine nachweist, kann viele Vorbehalte der Finanzbehörden ausräumen“, so Heidberg. Wichtig ist, regelmäßig die getroffene Maßnahme auf ihren Erfolg zu prüfen, um andere oder weitere Vermietungsbemühungen einzuleiten.

 

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